Sehr enttäuschende Maklerin

Frau F. 17.04.2015 22:04

Ünterstützung bei

Verkaufen

Beratungstyp

Wohnimmobilie Kauf

Immobilientyp

Erdgeschosswohnung

Stadt

41836 Hückelhoven

Wann war der Erstkontakt zum Makler?

21.03.2015

War Ihr Makler erfolgreich für Sie tätig?

Nein

Wie viel Zeit benötigte der Makler zur Vermarktung Ihres Objektes?

1 Woche

Haben Sie die Vermarktungsdauer als passend empfunden?

Nein

Kompetenz

Engagement

Präsentation

Auftreten

Erreichbarkeit

Weiterempfehlung: Nein

Frau Enskat hat eine sehr schöne Wohnung vermarktet. Beim Besichtigungstermin gab es weder einen Energieausweis noch adäquate Antworten und Infos zu der Wohnung. Alles musste mühselig erfragt und angefordert werden. Wir hatten das Gefühl ihr lästig zu sein. Er gab einen Wasserschaden in der Wohnung.Trotzdem wollten wir die Wohnung kaufen unter der Voraussetzung, dass der Wasserschaden beseitigt wird und das dies im Notarvertrag vermerkt wird. Maklerin und Verkäufer waren einverstanden. Vorvertrag wurde geschlossen,der Notartermin vereinbart und die Finanzierung stand. Frau Enskat verlangte eine Finanzierungsbestätigung der Bank und bekam diese natürlich auch.Dies reichte ihr aber nicht,Sie rief nochmal bei der Bank an und ließ sich die Finanzierung nochmal bestätigen. Als der Vertragsentwurf vom Notar kam fehlte der Vermerk mit dem Wasserschaden.Als wir daraufhin die Maklerin informierten und darum baten dies noch zu ergänzen kam die böse Überraschung. Die Verkäufer traten vom Kauf zurück, weil wir zu große Forderungen stellten. Frau Enskat hatte nicht mal den Schneid uns anzurufen,sondern leitete lediglich eine Mail an den Notar an uns weiter. Und sind enorme Kosten entstanden wie zum Beispiel Taxkosten.Den Darlehensvertrag konnten wir gerade noch widerrufen.Anlagen mit alten Zinssätzen wurden bereits aufgelöst. Die Maklerin geht nicht mal mehr ans Telefon. Wenn der Wasserschaden ordentlich behoben wurde,hätte man doch nichts zu befürchten gehabt. Also warum war man nicht bereit uns Handwerkerrechnungen zu zeigen oder wie vereinbart das ganze im Notarvertrag zu vermerken.



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