30.11.2019 14:11
Einige, besser gesagt, viele Menschen denken, dass wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung ersteigern, machen Sie Schnäppchen. Von wegen. Meistens wird von einer Traumimmobilie eine Alptraumimmobilie. Überwiegend ist es so, das im Objekt noch der Schuldner wohnt und Sie können die Immobilie nicht besichtigen. Natürlich kann auch der Gutachter die Immobilie nicht besichtigen. Die so genannten SCHNÄPPCHEN-Jäger bieten sich bei Versteigerung zum Tode. Öfters sind vom Schuldner paar Bekannte sowie Verwandte dabei, die die Preise nach oben betreiben. Sagen wir mal so: Sie haben den Zuschlag bekommen und haben damit eine Immobilie ersteigert, so haben Sie auch die Immobilie mit allen Rechten und Pflichten mit übernommen. Achtung! Eventuell auch die gesamten bestehenden Kosten z. B. Sie haben ein Haus ersteigert, dessen Straße vor einem Jahr neu gemacht wurde, so kann auch die Rechnung noch einige Jahre später kommen und Sie müssen diese bezahlen. Noch schlimmer ist: Sie möchten auch gern schnell selber einziehen, wenn das Objekt bereits frei ist. Ist doch kein Problem. Vorsicht! Vorsicht! Ganz schwierig kann es werden, wenn entweder noch der Schuldner selbst oder auch der Mieter in Ihrem neuen Objekt wohnt und nicht auszieht. In diesem Fall, sind Sie berechtigt, sofort einen Gerichts-Vollzieher mit der Zwangsräumung zu beauftragen.Dann herzlichen Glückwunsch!!!!!! Eine Zwangsräumung ist sehr teuer und dauert, daher ist es günstiger, dem Schuldner oder Mieter an seinem Umzug oder an der Renovierung seiner neuen Wohnung zur Beteiligung dazu noch etwas Geld anbieten, wenn er bis zum X-ten ausgezogen ist. Unser-Tipp: Wo in der heutigen Zeit die Immobilien auf dem freien Markt sowieso günstig sind, sollten Sie besser das Objekt vorher anschauen bzw. besichtigen, um zu wissen was Sie kaufen. Dabei ist am aller wichtigsten die Vereinbarungen auf dem Kaufvertrag mitzubringen und die ganze Arbeit an den Notar zu überlassen, damit Ihre Traumimmobilie nicht zur Alptraumimmobilie wird. Bis auf ein neues Thema, mit besten Wünschen und herzlichen Grüßen
vorsicht.. vorsicht! Zwangsversteigerung