Was Sie bei Maklerverträgen beachten sollten

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Makler-Empfehlung

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Eine Immobilie zu verkaufen oder zu erwerben ist ein Anlass, der nicht allzu oft im Leben vorkommt. Es handelt sich dabei auch meistens um größere Summen und sowohl der Verkauf als auch der Kauf sollte nicht übereilt stattfinden. Beim Verkauf einer Liegenschaft möchte der Verkäufer das bestmögliche Ergebnis erzielen und der Käufer einen sehr günstigen Kaufpreis. Um Verkäufer und potenzielle Käufer effizient zusammenzuführen, empfiehlt sich der Abschluss eines Maklervertrages und die Vermarktung des Objekts einem erfahrenen Immobilienmakler zu überlassen.

Schriftliche Maklerverträge sind immer besser als mündliche Zusagen

Grundsätzlich kann die Beauftragung eines Maklers mündlich erfolgen. In der Praxis haben sich aber schriftliche Verträge bewährt. Dokumentiert werden alle Absprachen zwischen Makler und Kunde, was sich besonders bei eventuell später auftretenden Unklarheiten oder bei einem Streitfall als sehr nützlich erweisen kann. Wird die Höhe der Provision nicht festgelegt, so gelten die ortsüblichen Sätze, die zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises liegen. Das Gesetz schreibt nicht vor, wer beim Zustandekommen eines Vertrages die Provision zu bezahlen hat. Verschiedene Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Der Käufer, der Verkäufer oder die Maklerprovision wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt.

Alleinaufträge bringen Vorteile

Im Normalfall findet keine Befristungen der Maklerverträge statt. Die Laufzeit des Vertrages besteht bis das Objekt verkauft oder vermietet ist und erlischt dann. Hier zeigt sich wieder der Vorteil eines schriftlichen Vertrages, in dem die Laufzeit ganz genau festgehalten werden kann. Bei einem Alleinauftrag darf der Kunde keine weiteren Makler mit dem Verkauf beauftragen. Selbst darf er aber schon tätig werden und Käufer suchen. Bei einem Alleinauftrag findet eine starke Maklerbindung des Verkäufers statt. Deshalb werden Verträge mit Maklerbindung nur für maximal sechs Monate abgeschlossen. Der Makler muss sich in dieser Zeit intensiv um die Vermarktung der Immobilie kümmern, sonst kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Wird ein Vertrag mit einer Laufzeit abgeschlossen, so sollte die Dauer unbedingt schriftlich festgehalten werden und bei einer Kündigung muss die Kündigungszeit eingehalten werden. Für den Makler bringt der Alleinauftrag den Vorteil, dass er für seine Arbeit sicher belohnt wird.

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