Der Grundstücksverkauf erfordert vom Makler ein hohes Maß an Fachwissen. Jedes Grundstück ist ein Unikat. Das Grundstück wird nach dem Zweck der Bebauung und Nutzung ausgewählt.
Um das passende Grundstück zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In den Städten und Gemeinden findet der Makler einen entsprechenden Bebauungsplan. Dieser regelt in einer Satzung die Nutzbarkeit und Bebaubarkeit dieser Grundstücke. Die Kommunen legen mithilfe des Bebauungsplans die Art der Nutzung der Flächen fest. Verschiedene Arten der Nutzung sind beispielsweise die Bebauung zu Wohnzwecken oder Gewerbezwecken. Aus einer Baunutzungsverordnung der ausgeschriebenen zu bebauenden Flächen sind weitere wichtige Vorgaben zur Bebauung zu entnehmen.
Wichtige Einzelheiten sind: ¬Die Anzahl der Vollgeschosse. Daraus lässt sich schlussfolgern, wie viele Etagen das Gebäude haben darf. Zweitens, das Maß der überbaubaren Grundstücksfläche. Ein Einkaufsmarkt oder Einkaufscenter mit Straßen und vielen Parkflächen hat eine viel größere überbaute Grundstücksfläche als eine Einfamilienhaus-Siedlung mit großen Gärten und Vorgärten.
Der Bodenrichtwert legt den Quadratmeter-Kaufpreis des entsprechenden Grundstückes fest. Grundlage für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Flächen ist der Bodenrichtwert. Gutachterausschüsse berechnen alle zwei Jahre in allen Bundesländern diese Bodenwerte und veröffentlichen diese in Bodenrichtwert-Tabellen.
Diese Tabellen sind bei den örtlichen Bauämtern erhältlich. Auch im Internet kann jeder Interessent diese Bodenrichtwert-Tabellen über die einzelnen Bundesländer kostenpflichtig kaufen.
Bei einem privaten Verkauf von unbebauten Grundstücken handelt es sich oftmals um sogenannte Lückenbebauung. Ein unbebautes Grundstück befindet sich zwischen bebauten Nachbargrundstücken. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert. Gegebenenfalls sind besondere Grundstücke durch Zu- und Abschläge zum Bodenwert zu berechnen. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Gutachten zum Grundstückswert vorteilhaft sein.
Bauträger realisieren das gewünschte Bauprojekt auf dem gewählten Grundstück. Sie sind die richtigen Ansprechpartner. Architekten und Bauplaner sind bei allen guten Bauträgern tätig. Ein Architekt kann eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt stellen. Diese Bauvoranfrage ist vor Erwerb des Grundstückes vorzunehmen. Es ist keine Baugenehmigung. Eine Bauvoranfrage bezieht sich auf ein konkretes, speziell geplantes Bauvorhaben. Diese Voranfrage ist sinnvoll, wenn kein detaillierter Bebauungsplan für das betreffende Grundstück vorliegt.
Bei privatem An- und Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken ist eine qualifizierte Beratung vorteilhaft. Kaufinteressenten oder Verkäufer einer Immobilie wenden sich vertrauensvoll an einen Makler. Ein guter Makler ermittelt den Wert des bebauten oder unbebauten Grundstückes. Gegebenenfalls wird der Makler einen Architekten hinzuziehen, um eine Bebaubarkeit für ein konkretes Bauvorhaben zu prüfen.
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